AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Verordnung/Überweisung durch Ihren Arzt

Für die logopädische/ergotherapeutische/physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese muss neben Ihren persönlichen Daten

  • eine medizinische Diagnose
  • eine Zuweisung zur therapeutischen Behandlung (Anzahl/Tarifeinheit) beinhalten.

Das Vorliegen der ärztlichen Verordnung ist Grundvoraussetzung für jegliche therapeutische Maßnahme.

Chefärztliche Bewilligung

Für die Rückerstattung bzw. Übernahme der Kosten nach erfolgter Durchführung der Therapie benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit sichert Ihnen der Krankenversicherungsträger die Kostenübernahme zu.

Das Vorliegen einer Bewilligung des Krankenversicherungsträgers ist keine Voraussetzung für den Beginn der Therapie und hat auf die Zahlungsverpflichtung des Patienten/der Patientin gegenüber der TherapeutIn keinen Einfluss. Die Kosten der Therapie sind in jedem Fall direkt an die TherapeutIn zu bezahlen.

Verrechnung und Rückerstattung der Behandlungskosten

Die Therapiekosten pro Zeiteinheit werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben.

Ihre TherapeutIn nimmt keine direkte Verrechnung mit der Krankenkasse vor. Sie begleichen die Kosten direkt bei ihrer Therapeutin/ihrem Therapeuten und suchen anschließend bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger unter Vorlage der chefärztlich bewilligten Originalverordnung, der Originalhonorarnote und der Zahlungsbestätigung um Rückerstattung der tarifmäßigen Kosten an.

Da der Krankenversicherungsträger alleine über die Kostenübernahme Ihrer Therapie entscheidet, ist es Ihre Aufgabe selber in Erfahrung zu bringen, ob Ihre Krankenversicherung die Behandlungskosten zur Gänze oder zum Teil übernimmt.

Therapiematerial und Kopien sind keine Kassenleistungen und werden daher direkt mit Ihnen verrechnet. Ein Kostenersatz von Seiten des Krankenversicherungsträgers ist nicht vorgesehen.

Honorarnote

Für die geleisteten Therapieeinheiten erhalten Sie von Ihrer TherapeutIn eine Rechnung. Die Honorarsumme ist, wie auf der Honorarnote vermerkt binnen zwei Wochen auf die angegebene Bankverbindung einzuzahlen (Erlagschein / Telebanking). Wird diese Frist nicht eingehalten, so behält

 

sich Ihre TherapeutIn vor, angemessene Mahngebühren zu verrechnen und im Fall von nicht eingehaltener Zahlungsfristen die Therapie zu beenden.

 

Befunde

 

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Begutachtung. Dabei ist Ihre TherapeutIn auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, alle relevanten Unterlagen mitzubringen.

 

Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

 

Logopädische/ergotherapeutische/physiotherapeutische Behandlung kann in Einzel- oder Gruppentherapien stattfinden. Die Leistung Ihrer TherapeutIn setzt sich aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen zusammen, wie insbesondere

 

  • persönliche individuelle Behandlung einschließlich Verlaufsdiagnostik und Beratung
  • Administration
  • für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellung individuellen Therapiematerials
  • Dokumentation
  • Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen (mitunter keine Versicherungsleistung des Versicherungsträgers)

 

 

Grundsätze der Therapie

 

Gesetz:

Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) in der jeweils geltenden Fassung und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Wissenschaft:

Ihre TherapeutIn orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Verschwiegenheit:

Alle Informationen, die Sie Ihrer TherapeutIn geben, unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem zuweisende Ärzte, Krankenkassen, das Land Tirol und private Krankenversicherungsstellen sein. Für eine Rücksprache mit den überweisenden ÄrztInnen oder einen interdisziplinären Austausch mit anderen medizinischen/psychologischen/pädagogischen Berufsgruppen können Daten übermittelt werden, sofern dies für den Therapieerfolg von Bedeutung ist. Ein derartiger Austausch findet nur nach Ankündigung und mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen statt.

Dokumentation:

Ihre TherapeutIn ist gesetzlich zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer TherapeutIn. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei ihr. Die TherapeutIn ist verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Die Einsichtnahme in die Dokumentation durch die Patientin/den Patienten ist möglich.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten.

Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu, sofern dies nicht dem MTD-Gesetz widerspricht.

Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung

Ihre TherapeutIn begleitet Sie auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Begutachtung werden Behandlungsziel und –maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer TherapeutIn über Ihren mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden Gesundheitszustand, bisher vorgenommene Untersuchungen und Behandlungen Auskunft geben. Ihre TherapeutIn unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.

Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist dabei Ihre Mitarbeit unentbehrlich. Mitarbeit kann bedeuten: bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.

Entsteht der Eindruck, dass der Behandlungserfolg mangels Ihrer Mitarbeit nicht erreichbar erscheint, wird Ihre TherapeutIn Sie darauf ansprechen. Gegebenenfalls hat sie das Recht, die Therapie abzubrechen.

Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (1 Werktag, für den Montagstermin gilt der Freitag) Ihrer TherapeutIn mitzuteilen.

Sollte Ihre TherapeutIn nicht erreichbar sein, so hat die Absage durch Hinterlassen einer Sprachnachricht via Mobilbox unter Angabe Ihres Namens und des vorgesehenen Termins zu erfolgen. Andernfalls wird Ihnen der nicht wahrgenommene Termin in Rechnung gestellt. Diese Kosten (in Höhe des zurzeit geltenden Tarifes) können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

Bitte beachten Sie: Pünktliches Erscheinen ist wichtig, versäumte Zeit kann nicht nachgeholt werden!

Wann endet die Behandlung?

Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer TherapeutIn. Es steht Ihnen darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Auch Ihre TherapeutIn kann sich zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn sie der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten bzw. vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind. Dasselbe gilt, wenn Ihre TherapeutIn die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantworten kann, oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten.

Hausbesuche

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, selbständig oder mit Hilfe zu den Praxisräumlichkeiten zu gelangen, so können Sie mit Ihrer TherapeutIn Hausbesuchstermine vereinbaren.

Verrechnung Hausbesuch: In diesem Fall wird zu dem allgemeinen Tarif ein Hausbehandlungszuschlag pro Therapieeinheit verrechnet. Refundierungsanteile durch Ihre Krankenversicherung sind durch Sie persönlich zu erfragen.

Therapie Wochenende für Menschen mit Wahrnehmungsproblemen und deren Angehörigen

  • Therapiekonzept nach
    Affolter/Sonderegger
  • 7-köpfiges internationales und
    interdisziplinäres Therapeut:innen Team (Ergo, Logo, Physio)
  • Therapie und Beratung über 3 Tage
  • Bei Wunsch gemeinsame Analysebesprechung einzelner Therapie-Video-Sequenzen
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